Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktionen

In der Walddatenbank sind insbesondere folgende Funktionen vorzusehen und getrennt nach Waldbetreuungsgebieten zu führen:

a) Datenverwaltung der Mitglieder der Forsttagsatzungskommissionen und Sitzungsorganisation;

b) Erfassung von Holzmeldungen; Erfassung von Fällungsansuchen, Zustandekommen der Umlaufbeschlüsse hierzu sowie Erstellung und Verfügbarmachung der entsprechenden Bescheide;

c) Erfassung der anlässlich der Forsttagsatzungen gefassten Beschlüsse sowie Erstellung und Verfügbarmachung der entsprechenden Bescheide;

d) Datenverwaltung sämtlicher Waldbetriebe sowie sämtlicher forstlich relevanter Flächeneinteilungen von Waldgrundstücken;

e) Datenverwaltung von Waldwirtschaftsplänen;

f) Abmaßverwaltung inklusive Schnittstellen zu elektronischen Erfassungsgeräten;

g) Erfassung sämtlicher Maßnahmen im Wald, wie Aufforstungen, Pflegemaßnahmen, Wegebau und dergleichen, mit den erforderlichen Detailinformationen;

h) Erfassung der für die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung erforderlichen Daten;

i) Datenerfassung im Zuge von Katastrophenereignissen;

j) Statistikabfragen.