Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Beschlüsse des Vorarlberger Landesausschusses, die allgemein verbindliche Normen enthalten, heißen Verordnungen. Sie sind im „Vorarlberger Landesamtsblatt“ vom Präsidenten bezw. seinem Vertreter zu verlautbaren. Die näheren Bestimmungen über das Landesamtsblatt werden durch eine eigene Verordnung getroffen.