Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Vorarlberger Landesausschuß faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten bezw. seines Vertreters. Im Übrigen regelt der Vorarlberger Landesausschuß seine Geschäftsführung durch eine eigene Geschäftsordnung.