Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergibt sich eine Kanalanschlussverpflichtung an eine öffentliche Kanalisation im Sinn des Oö. Abwasserentsorgungsgesetzes 2001 vor Ablauf der in den , 3, 4 und 6 festgelegten Fristen, endet die Ausnahme von der Bewilligungspflicht, sobald diese Anschlussmöglichkeit besteht.