Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhe der Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates wird mit S 400,- pro Mitglied (Ersatzmitglied) und Sitzung in einem einheitlichen Satz festgelegt.