Die Sanitätsgemeindeverbände, deren Bezeichnung und deren Sitz werden gemäß der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Sanitätsgemeindeverbände, deren Bezeichnung und deren Sitz werden gemäß der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt.