Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostenaufteilung

Hinsichtlich der Aufteilung der Kosten, die sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Verbandes ergeben, ist anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 84/2010)