Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die in der Beilage ersichtliche Kategorisierung des Straßennetzes für Oberösterreich wird als Grundlage für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Landes- und Bezirksstraßen für verbindlich erklärt.