Alle Rechtstexte

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 82/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 Abs. 4 O.ö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 62/1992 wird verordnet:

Die in der Beilage ersichtliche Kategorisierung des Straßennetzes für Oberösterreich wird als Grundlage für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Landes- und Bezirksstraßen für verbindlich erklärt.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Anlage

Kategorisierung des

Straßennetzes in Oberösterreich

(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 82/1992)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.