Die in der Beilage ersichtliche Kategorisierung des Straßennetzes für Oberösterreich wird als Grundlage für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Landes- und Bezirksstraßen für verbindlich erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 82/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 Abs. 4 O.ö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 62/1992 wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Anlage
Kategorisierung des
Straßennetzes in Oberösterreich
(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 82/1992)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
