Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Schiedskommission erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Form von Sitzungsgeldern. Mit dem Sitzungsgeld ist auch die für das Aktenstudium aufgewendete Zeit und Mühe abgegolten.