Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mindestversicherungssumme

Die Mindestversicherungssumme für Bergführer, Bergführeranwärter, Canyoning-Führer, Canyoning-Führeranwärter, Sportkletterlehrer; Sportkletterlehrer-Anwärter, Wanderführer sowie für Lehrkräfte an Bergsteigerschulen wird mit Euro 7.000.000,00 je Schadensfall bestimmt.