Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Bauschbetrag für den Ersatz der Kosten, die den Gemeinden (Gemeindeverbänden) durch die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsen, wird mit 15,00 Euro für jedes begonnene Hundert der in der Staatsbürgerschaftsevidenz am Ende des jeweiligen Rechnungsjahres verzeichneten Personen festgesetzt.