Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Interessierte Personen, deren Grundflächen in Weinbaufluren der im genannten Bezirke liegen, haben ihre Anträge auf Bewilligung zum Neuanpflanzen () bis längstens 31. Mai 1999 bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.