Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Abschluss

(1) Positiv abgeschlossen ist der Lehrgang, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

a) 90 % Anwesenheit in allen Kursbereichen (Theoretischer Teil, Zusatzmodul & Praxisreflektion),

b) Nachweis von zumindest 200 Stunden Praxis,

c) Positive Abschlussprüfung (mündlich und schriftlich) im Theoretischen Teil.

(2) Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:

a) Führen eines Lernportfolios während des Lehrgangs,

b) Planung, Durchführung, Dokumentation und Präsentation eines selbstgewählten Projektes,

c) Berufsbezogenes Fachgespräch.