3. Abschnitt
Qualifizierungslehrgang; Aufnahme und Abschluss
Aufnahme
In den Qualifizierungslehrgang sind vorrangig jene Personen aufzunehmen, die bereits ein aufrechtes Dienstverhältnis nachweisen können.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Qualifizierungslehrgang; Aufnahme und Abschluss
Aufnahme
In den Qualifizierungslehrgang sind vorrangig jene Personen aufzunehmen, die bereits ein aufrechtes Dienstverhältnis nachweisen können.