Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Qualifizierungslehrgang; Aufnahme und Abschluss

Aufnahme

In den Qualifizierungslehrgang sind vorrangig jene Personen aufzunehmen, die bereits ein aufrechtes Dienstverhältnis nachweisen können.