Überprüfung
Die Tiroler Landesregierung ist berechtigt, die Umsetzung der Inhalte dieser Verordnung eines angebotenen Qualifizierungslehrganges jederzeit zu überprüfen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Tiroler Landesregierung ist berechtigt, die Umsetzung der Inhalte dieser Verordnung eines angebotenen Qualifizierungslehrganges jederzeit zu überprüfen.