Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zulassung

Zur Wanderführerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach des Bergführergesetzes erfüllen und die einen vom Bergführerverband durchgeführten Ausbildungskurs besucht haben.