Zulassung
Zur Wanderführerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach des Bergführergesetzes erfüllen und die einen vom Bergführerverband durchgeführten Ausbildungskurs besucht haben.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulassung
Zur Wanderführerprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach des Bergführergesetzes erfüllen und die einen vom Bergführerverband durchgeführten Ausbildungskurs besucht haben.