Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt Wanderführerprüfung

Ausschreibung

Die Wanderführerprüfung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission für Wanderführerprüfungen auf der Homepage des Bergführerverbandes auszuschreiben. Die Ausschreibung hat die Zeit und den Ort der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und einen Hinweis auf die Anmeldungsfrist zu enthalten.