Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachstehende Dokumente sind neben amtlichen Lichtbildausweisen zum Nachweis des Alters von Jugendlichen geeignet und gelten als spezielle Jugendkarte im Sinn gewerberechtlicher Vorschriften:

1. Lichtbildausweis "edu.card" – Schüler/innenausweis, ausgestellt von den Direktionen der jeweils besuchten Schulen;

2. Lichtbildausweis "s-pass" – Salzburger Jugendkarte, ausgestellt vom Verein Akzente Salzburg.