Mit der Umlegung gemäß gilt die bestehende Seeleiten Straße zwischen Straßenkilometer 19,8 und Straßenkilometer 21,8 als Landesstraße B aufgelassen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit der Umlegung gemäß gilt die bestehende Seeleiten Straße zwischen Straßenkilometer 19,8 und Straßenkilometer 21,8 als Landesstraße B aufgelassen.