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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 16/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der und 2 des Gesetzes vom 24. April 2002, LGBl Nr 61, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, in Verbindung mit § 4 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl Nr 286, in der sich bis einschließlich durch das Gesetz BGBl Nr 142/2000 ergebenden Fassung wird verordnet:

(1) Die Seeleiten Straße (Landesstraße B 152) wird in der Ortschaft Unterburgau der Gemeinde St Gilgen am Wolfgangsee wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 19,850 von der bestehenden Seeleiten Straße ab, umfährt südlich die Ortschaft Unterburgau in gestreckter Linienführung und bindet bei Straßenkilometer 21,570 (alt) wieder in die bestehende Seeleiten Straße ein.

(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Gemeinde St Gilgen am Wolfgangsee aufliegenden Projektsunterlagen (Plan Nr 0106-AL im Maßstab 1 : 2.000) zu ersehen.

Mit der Umlegung gemäß gilt die bestehende Seeleiten Straße zwischen Straßenkilometer 19,8 und Straßenkilometer 21,8 als Landesstraße B aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.