Mit der Umlegung gemäß gilt die bestehende Wiestal Landesstraße von Straßenkilometer 0,000 (alt) bis 0,480 (alt) als Landesstraße aufgelassen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit der Umlegung gemäß gilt die bestehende Wiestal Landesstraße von Straßenkilometer 0,000 (alt) bis 0,480 (alt) als Landesstraße aufgelassen.