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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 100/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die L 107 Wiestal Landesstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse beginnt beim Kreisverkehr Burgfried, folgt dem Verlauf der (oberen) Europastraße bis zum Kreisverkehr Bürgermeisterstraße, folgt von dort sodann dem Verlauf der Bürgermeisterstraße und bindet bei Straßenkilometer 0,480 (alt) in den Bestand der L 107 Wiestal Landesstraße wieder ein.

Mit der Umlegung gemäß gilt die bestehende Wiestal Landesstraße von Straßenkilometer 0,000 (alt) bis 0,480 (alt) als Landesstraße aufgelassen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.