Ausnahmen
Die und 4 dieser Verordnung gelten nicht für
2. Instandhaltungsmaßnahmen nach § 50 WRG 1959.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmen
Die und 4 dieser Verordnung gelten nicht für
2. Instandhaltungsmaßnahmen nach § 50 WRG 1959.