Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen die Erhaltung und weitere Verbesserung der artenreichen Flora und der Insektenwelt zu gewährleisten.