Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlaubte Maßnahmen

Die im der Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Tanner Moor“ in der Gemeinde Liebenau als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 115 (Anm: Richtig: LGBl. Nr. 115/2021), festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des .