Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grenzen

Das Europaschutzgebiet „Tanner Moor“ umfasst jenes Gebiet, das mit der Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 115 (Anm: Richtig: LGBl. Nr. 115/2021), als Naturschutzgebiet „Tanner Moor“ festgestellt wurde.