Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Gerlhamer Moor“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 1

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“

Bezeichnung des Lebensraums

6410

Pfeifengraswiese auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinioncaeruleae)

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

7150

Torfmoos-Schlenken (Rhynchosporion)

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten Pflanzenart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensraums

Tabelle 2

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1393

Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus)

Kleinseggenriede, auf pH-neutralen bis schwach sauren, basenreichen, aber kalkarmen, offenen bis schwach beschatteten, dauerhaft kühl-feuchten, meist sehr nassen Standorten in Nieder- und Zwischenmooren, Nasswiesen und Verlandungszonen von Seeufern; gemähte oder beweidete, schwachsaure, stets sehr nasse, flachwüchsige, zum Teil quellige Niedermoore