Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Rannatal“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 1

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

8150

Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas

8220

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation

9110

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

9170

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

9180*

Schlucht und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten Tierarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensräumen

Tabelle 2

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“

(Kennzeichnung einer prioritären Art mit einem „*“)

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum

1308

Mopsfledermaus

(Barbastella barbastellus)

Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen

1324

Großes Mausohr (Myotis myotis)

Unterwuchsarme Wälder und Wiesen

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern

6199*

Spanische Flagge

(Euplagia quadripunctaria)

Lichte, feuchte Laub- und Mischwälder, Lichtungen, Wegränder, buschreiche Hänge, Schlagfluren und Vorwaldgehölze mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)