Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bezeichnung

Das Gebiet „Rannatal“ in den Gemeinden Hofkirchen i.M., Neustift i.M. und Pfarrkirchen i.M. (offizielle Gebietskennziffer AT3125000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet ‚Rannatal‘“ bezeichnet.