Für jede Verkehrsfläche der Gemeinde ist überdies Anfang, Verlauf und Ende der jeweiligen Verkehrsfläche in Form eines geografischen Datensatzes näher zu beschreiben.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Für jede Verkehrsfläche der Gemeinde ist überdies Anfang, Verlauf und Ende der jeweiligen Verkehrsfläche in Form eines geografischen Datensatzes näher zu beschreiben.