Jede Gemeinde hat über alle innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde ein digitales Verzeichnis zu führen.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Jede Gemeinde hat über alle innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde ein digitales Verzeichnis zu führen.