Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über Gemeindehaftungen, LGBl.Nr. 21/2012, außer Kraft.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über Gemeindehaftungen, LGBl.Nr. 21/2012, außer Kraft.