Leichenpass
Der Leichenpass (§ 20 Bestattungsgesetz) ist nach dem Muster der Anlage 3 auszustellen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Leichenpass
Der Leichenpass (§ 20 Bestattungsgesetz) ist nach dem Muster der Anlage 3 auszustellen.