Den Gemeindebediensteten wird zu den Zulagen, die nicht in einem Hundertsatz zum Gehalt festgelegt sind, eine besondere Zulage im Ausmaß von 0,81 % gewährt.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Gemeindebediensteten wird zu den Zulagen, die nicht in einem Hundertsatz zum Gehalt festgelegt sind, eine besondere Zulage im Ausmaß von 0,81 % gewährt.