Den Gemeindebediensteten wird wie folgt eine besondere Zulage zum Gehalt einschließlich der in einem Hundertsatz zum Gehalt festgelegten Zulagen gewährt:
a) im Ausmaß von 0,4 % und
b) im Ausmaß von 14 Euro.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Den Gemeindebediensteten wird wie folgt eine besondere Zulage zum Gehalt einschließlich der in einem Hundertsatz zum Gehalt festgelegten Zulagen gewährt:
a) im Ausmaß von 0,4 % und
b) im Ausmaß von 14 Euro.