Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss ist in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Übersicht darzustellen. Die Struktur des Abschlusses ist entsprechend dem Voranschlag zu gliedern. Maßgebliche Abweichungen gegenüber dem Voranschlag des abgelaufenen Geschäftsjahres sind zu erläutern. Die Vermögenswerte sind bilanzmäßig darzustellen.