Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 32/2025

letzter Satz in der Fassung LGBl.Nr. 32/2025 gilt nicht für Jugendorganisationen, die am 1. April 2025 bereits im Kinder- und Jugendbeirat vertreten waren.