*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung
(1) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 48/2016, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Auf Dienstausweise eines Bürgermeisters oder Vizebürgermeisters, die vor Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 48/2016, ausgestellt wurden, findet der Verordnung der Landesregierung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 33/1978, weiterhin Anwendung.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2016
