*) Dienstausweis
Der Dienstausweis für Bürgermeister und Vizebürgermeister ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 85,60 x 53,98 mm (Scheckkartenformat) nach dem Muster der Anlage herzustellen.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2016
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 33/1978
LGBl.Nr. 48/2016
Auf Grund des § 31 Abs. 4 des Sicherheitsgesetzes, LGBl. Nr. 49/1975, wird verordnet:
*) Dienstausweis
Der Dienstausweis für Bürgermeister und Vizebürgermeister ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 85,60 x 53,98 mm (Scheckkartenformat) nach dem Muster der Anlage herzustellen.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2016
*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung
(1) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 48/2016, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Auf Dienstausweise eines Bürgermeisters oder Vizebürgermeisters, die vor Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 48/2016, ausgestellt wurden, findet der Verordnung der Landesregierung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 33/1978, weiterhin Anwendung.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2016
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.