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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 33/1978

Änderung

LGBl.Nr. 48/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs. 4 des Sicherheitsgesetzes, LGBl. Nr. 49/1975, wird verordnet:

*) Dienstausweis

Der Dienstausweis für Bürgermeister und Vizebürgermeister ist aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen 85,60 x 53,98 mm (Scheckkartenformat) nach dem Muster der Anlage herzustellen.

*) Fassung LGBl.Nr. 48/2016

*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung

(1) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 48/2016, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Auf Dienstausweise eines Bürgermeisters oder Vizebürgermeisters, die vor Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 48/2016, ausgestellt wurden, findet der Verordnung der Landesregierung über die Form des Dienstausweises für Bürgermeister und Vizebürgermeister, LGBl.Nr. 33/1978, weiterhin Anwendung.

*) Fassung LGBl.Nr. 48/2016

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.