Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erklärung

Die L 96 – Montjolastraße ist eine Landesstraße.

Weitere Inhalte

Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,

Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Bartholomäberg während der Amtsstunden zur

allgemeinen Einsicht auf.