Auf Grund des § 64 Abs. 5 in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2013, wird verordnet:
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Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Bartholomäberg während der Amtsstunden zur
allgemeinen Einsicht auf.
Erklärung
Die L 96 – Montjolastraße ist eine Landesstraße.
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Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Bartholomäberg während der Amtsstunden zur
allgemeinen Einsicht auf.
Verlauf der Straßenachse
Der Verlauf der Straßenachse der L 96 – Montjolastraße ist in der nachstehend genannten planlichen Darstellung des Amtes der Landesregierung in gelber Farbe dargestellt.
Plan-Bezeichnung:
Maßstab:
Datum:
BS-2013-028 L96_Abschnitt1_12225103
1 : 5.000
30.10.2014
Beachte: Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Bartholomäberg während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
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Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Bartholomäberg während der Amtsstunden zur
allgemeinen Einsicht auf.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung, LGBl.Nr. 7/2015, tritt am 01.03.2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 7/2015, tritt im der Landesstraßenverordnung, LGBl.Nr. 38/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 29/1975, Nr. 13/1979, Nr. 43/1985, Nr. 15/1987, Nr. 38/1988, Nr. 7/1990, Nr. 23/1991, Nr. 13/1992, Nr. 23/1993, Nr. 23/1995, Nr. 79/1997, Nr. 13/1998, Nr. 47/1998, Nr. 73/1998, Nr. 63/2000, Nr. 34/2002, Nr. 24/2007, Nr. 50/2007, Nr. 66/2009, Nr. 105/2012, Nr. 65/2014, Nr. 2/2015, Nr. 3/2015, Nr. 4/2015, Nr. 5/2015 und Nr. 6/2015, der Ausdruck „96 Montjolastraße von der Silbertaler Straße in Schruns bis zur Bartholomäberger Straße in Bartholomäberg 3,9“ außer Kraft.
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Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern Schruns und Bartholomäberg während der Amtsstunden zur
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Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.