Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erklärung

Die L 94 – Bartholomäberger Straße ist eine Landesstraße.

Weitere Inhalte

Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,

Dornbirn und Feldkirch sowie den Gemeindeämtern St. Anton i. M., Bartholomäberg und Silbertal während der

Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.