Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im Gemeindegebiet von Satteins wird der Uferschutzbereich des "Kirchenbaches", Grundstück Nr. 5575/1, GB Satteins, in folgendem Abschnitt auf 5 m ab der Grundstücksgrenze des Fließgewässers eingeschränkt:

Rechtsufrig zwischen der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 105 und der Westgrenze des Grundstückes Nr. 2514/4, beide GB Satteins.