Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betriebs- und Verwaltungsaufwand

Die Beiträge der verbandsangehörigen Gemeinden zu dem durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Betriebs- und Verwaltungsaufwand für den Polytechnischen Lehrgang Bezau sind jährlich in der Weise zu ermitteln, dass der Betriebs- und Verwaltungsaufwand des Abrechnungsjahres durch die Gesamtzahl der Schüler am Polytechnischen Lehrgang geteilt und die sich ergebende Kopfquote mit der Zahl jener Schüler vervielfacht wird, die in den verbandsangehörigen Gemeinden den ordentlichen Wohnsitz haben und den Polytechnischen Lehrgang besuchen. Für die Ermittlung der Schülerzahl ist der Stand an Schülern am 1. Februar des Abrechnungsjahres maßgebend.

Beachte: Gemäß in der Fassung des BVG BGBl. Nr. 504/1994 ist der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" mit Wirkung vom 1.1.1996 durch "Hauptwohnsitz" zu ersetzen.