Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Investitionsaufwand

(1) Die verbandsangehörigen Gemeinden haben den durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Investitionsaufwand für den Polytechnischen Lehrgang Bezau nach folgendem Aufteilungsschlüssel zu tragen:

Gemeinde Andelsbuch

18,09 v.H.

Gemeinde Au

13,52 v.H.

Gemeinde Bezau

14,70 v.H.

Gemeinde Bizau

7,32 v.H.

Gemeinde Damüls

2,66 v.H.

Gemeinde Mellau

10,07 v.H.

Gemeinde Reuthe

4,97 v.H.

Gemeinde Schnepfau

3,72 v.H.

Gemeinde Schoppernau

7,72 v.H.

Gemeinde Schröcken

2,06 v.H.

Gemeinde Schwarzenberg

13,56 v.H.

Gemeinde Warth

1,61 v.H.

(2) Eine allfällige künftige Erweiterung der Hauptschule Bezau hat auf Kosten der Gemeinde Bezau zu erfolgen, wenn diese Erweiterung ausschließlich den Hauptschulbereich betrifft. Betrifft eine solche Erweiterung auch den Polytechnischen Lehrgang, so ist hinsichtlich der Kostentragung ein einvernehmlicher Schlüssel zwischen der Gemeinde Bezau und dem Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Bezau herzustellen.