Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die zur Besorgung der Aufgaben des Tourismus besonders befähigten Personen sollen im Interesse der Wahrung des Qualitätsstandards des Tourismus praxisbezogene touristische Weiterbildungsangebote nutzen und einschlägige Bildungsveranstaltungen besuchen.