Allgemeines
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Leichen verwendet werden (Bestattungsfahrzeuge), müssen so ausgestattet sein, dass weder die Gesundheit gefährdet noch die Pietät verletzt wird.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
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Fahrzeuge, die zur Beförderung von Leichen verwendet werden (Bestattungsfahrzeuge), müssen so ausgestattet sein, dass weder die Gesundheit gefährdet noch die Pietät verletzt wird.