Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befreiung vom Fremdpraktikum

Die Landesregierung kann nach Anhörung der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg von der Verpflichtung zur Absolvierung des Fremdpraktikums befreien oder eine abweichende Absolvierung bewilligen, soweit dies aus gesundheitlichen oder sonstigen wichtigen Gründen notwendig ist.