Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Errichtung

Das im bezeichnete Gebiet in Fußach, Gaißau, Hard, Höchst und im Bodensee ist als Naturschutzgebiet "Rheindelta" nach dieser Verordnung geschützt.

*) Fassung LGBl.Nr. 64/2002